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Auflagen für leicht erkrankte Kinder im Ortenaukreis gelockert

Kinder mit leichten Schnupfensymptomen und gesunde Geschwisterkinder dürfen in die Kita

Bislang durften auch Kinder, die als einziges Krankheitssymptom Schnupfen zeigten, nicht in Kitas oder Kindergärten gebracht werden, ohne dass dies ärztlich genehmigt wurde. Das Gesundheitsamt im Ortenaukreis hat diese Auflage nun gelockert - in Absprache mit Kinderärzten und den Landesbehörden.

„Es zeigte sich für den Ortenaukreis, dass die Abstriche von getesteten Kindergartenkindern mit einer leichten Symptomatik immer negativ ausfielen, was erfreulich ist und sicherlich auch zur Beruhigung beitragen wird", glaubt Amtsleiterin Evelyn Bressau. Aufgrund der äußerst niedrigen Fallzahlen im Kreis würden "die Empfehlungen, insbesondere zum Umgang mit Schnupfen, angepasst und gelockert." Auch gesunden Geschwisterkindern dürfe der Kita-Besuch nicht pauschal verwehrt werden.

Nachdem die Regelung, Kinder mit Schnupfen-Symptomen nicht in die Einrichtungen zu bringen, zunächst einen starken Rückgang der Covid-19-Fallzahlen zu bewirken schien, stieg die Häufigkeit von Erkältungen mit Minimalbeschwerden nach der Wiederöffnung der Kitas und Kindergärten wieder sprunghaft an - nicht jedoch die Covid-19-Erkrankungen.

Alle Vorgaben zum Umgang mit kranken Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Ortenaukreis gibt es HIER.