Schaf, Herde, Vieh, © Pixabay (Symbolbild)

Auch der Landkreis Lörrach wird ab sofort zum Sperrgebiet für Wiederkäuer

Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich, für Wiederkäuer kann die Krankheit aber ernste Folgen haben

Zum Schutz vor der grassierenden Blauzungenkrankheit wird nach dem Freiburger Stadtgebiet nun auch der Landkreis Lörrach zum Sperrgebiet für Rinder, Ziegen, Schafen, andere Wiederkäuer, sowie Lamas und Alpakas. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat am Freitag (28.12.2018) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab sofort für zwei Jahre.

Tierhalter müssen entsprechende Tiere den Behörden melden

Damit müssen Landwirte und andere Besitzer alle entsprechenden Tiere bei den Behörden melden und mögliche Anzeichen von Krankheiten sofort an das Landratsamt weiterleiten. Gleichzeitig dürfen ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung keine Zucht-, Nutz-, oder Schlachttiere in andere Gebiete gebracht werden. Das betrifft auch Embyonen, Samen und Eizellen.

Hintergrund ist ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis Rastatt. Das Virus wird über blutsaugende Mücken übertragen und ist für den Menschen ungefährlich. Auch Fleisch und Milch können ohne Bedenken verzehrt werden. Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie entzündete Schleimhäute, Gefäßstauungen, Schwellungen oder Blutungen. In vielen Fällen endet die Infektion für sie tödlich. Es gibt einen Impfschutz gegen den Erreger, bis dahin dauert es etwa drei Monate.

(fw)