Thomas Strobl, CDU, Union, Landeschef, Innenminister, Baden-Württemberg, © Bernd Weißbrod - dpa (Archivbild)

Auch CDU-Landeschef und Innenminister Strobl für Aussetzung der Teil-Impfpflicht

Der Vize-Regierungschef findet, dass momentan noch zu viele Fragen bei der Umsetzung offen sind

Bei der Frage, ob zumindest Hochbetagte und Kranke mit einer teilweisen Impfpflicht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden sollten, herrscht in der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg Uneinigkeit. Nun hat sich auch CDU-Landeschef und Vize-Regierungschef Thomas Strobl in der Debatte zu Wort gemeldet und geht auf Distanz zum grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.

Der amtierende Landesinnenminister hält momentan noch zu viele Umsetzungsfragen für ungeklärt, als dass er einer Impfpflicht für die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen zustimmen könnte. Strobl spricht sich deshalb dafür aus, dass der Bund die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aussetzt - vor allem auch deshalb, weil sie Teil eines Gesamtkonzepts für eine allgemeine Impfpflicht wäre.

Das Impfen sei zwar ein wichtiger Weg aus der Pandemie, betonte Strobl und hält auch die Impfpflicht für einen wichtigen Baustein. Doch ein Flickenteppich bei der Umsetzung sei das Letzte, was das Land jetzt bräuchte. Deshalb fordert er jetzt dringend eine einheitliche Lösung vom Bund und wirft dabei der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FPD vor, nicht mit der notwendigen Kraft gehandelt zu haben.

Kretschmann verweist auf breite Zustimmung von Bundestag und Bundesrat

Nachdem zuletzt Bayern die vorübergehende Aussetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt hatte, zeigte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann darüber irritiert. Dass ungeimpfte Pflegekräfte wegen der Impfpflicht ihre Beruf verlassen könnten, damit hätte man schon vor dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat rechnen müssen, findet Kretschmann.

Das bereits im Dezember beschlossene neue Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März 2022 Nachweise über einen Corona-Schutzimpfung oder entsprechende Genesung von Covid-19 vorlegen müssen oder aber ein ärztliches Attest, das begründet, warum sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls droht ihnen ein Verlust des Arbeitsplatzes.

dpa / (fw)