Wasserschutzpolizei, Rhein, Fluss, Boot, Schiff, © Pixabay (Symbolbild)

Auch bei Bootstouren auf dem Rhein gilt der Mindestabstand von 1,5 Meter

Die Polizei wird auch auf dem Wasser genau auf die Einhaltung der Regeln achten

Über die anstehenden Osterfeiertage erwarten die Ordnungshüter nicht nur entlang des Rheins viele Ausflügler, sondern auch auf dem Fluss selbst. Deshalb ruft die Wasserschutzpolizei in Baden-Württemberg am Mittwoch (08.04.2020) vor Ostern noch einmal vorsorglich zum Einhalten der geltenden Corona-Regeln auf. Anders als in anderen Bundesländern ist im Südwesten die Freizeitschiffahrt auf dem Rhein oder anderen Flüssen nicht grundsätzlich verboten - das heißt, aus rein rechtlicher Sicht wären Bootstouren erst einmal möglich.

Trotzdem gilt auch auf dem Wasser der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Menschen, um die Ausbreitung des Covid-19-Erregers zu verlangsamen. Und wer mit dem Boot oder dem Schiff unterwegs ist, muss sich auch sonst auch alle anderen Verordnungen aus dem Infektionsschutzgesetz halten. So sind Menschengruppen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit nach wie vor untersagt, solange es sich nicht um engste Familienmitglieder oder Mitbewohner aus dem gleichen Haushalt handelt.

Weitere Einschränkungen beim Wassersport und bei der privaten Freizeit-Schifffahrt sind möglich

Zum Schutz der Menschen und zur weiteren Eindämmung des Coronavirus kündigt die Wasserschutzpolizei darüber hinaus mögliche Einschränkungen und Verbote an. Wenn sich dadurch Gefahren verhindern lassen, sind Schließungen und Sperrungen von Flüssen und anderen Gewässern möglich. Darüber hinaus dürfen die Beamten auch Aufenthalts- oder Betretungsverbote aussprechen oder den Betrieb einzelner Boote und Schiffe untersagen.

Es gilt weiterhin der Aufruf, dass wegen der aktuellen Lage jeder besser zuhause bleiben sollte, auch wenn Ausflüge an der frischen Luft nicht verboten sind. Wer trotzdem auf dem Rhein oder woanders auf dem Wasser unterwegs ist, sollte sich am besten vor dem Antritt der Fahrt bei den zuständigen Behörden informieren, um mögliche Probleme von Vorneherein zu vermeiden, so der Appell der Einsatzkräfte.

(fw)

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