Coronavirus, Pandemie, FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz, © Daniel Karmann - dpa (Symbolbild)

Arzt legt Einspruch gegen Strafbefehl wegen ausgestellter Masken-Atteste ein

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, dass er unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt gegen einen Arzt aus Baden, weil er mutmaßlich unberechtigte Befreiungen von der Maskenpflicht während der Coronapandemie ausgestellt haben soll. Wie die Ermittler am Mittwoch (24.11.2021) bestätigen, betreibt der beschuldigte 68-Jährige eine Arztpraxis südlich von Freiburg im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Zwischen September und Dezember 2020 soll der Mediziner mindestens 16 Mal unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben, so der Vorwurf. Die Atteste hatten die jeweiligen Patienten vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Nach den bisherigen Ermittlungen gehen die Staatsanwälte aber davon aus, dass die Beschwerden in diesen Attesten nicht für eine Befreiung von der Maskenpflicht ausgereicht hätten.

Deshalb wurde beim Amtsgericht Staufen Strahlbefehlsantrag gestellt. Dagegen hat der betroffene Arzt Eispruch eingelegt. Deshalb wird es nun in dem Fall voraussichtlich zu einem Gerichtsprozess kommen. Einen genauen Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt.

(fw)