Arbeitnehmer müssen Hitze nicht hinnehmen

SÜDBADEN Raumtemperatur darf am Arbeitsplatz in der Regel nicht wärmer als 26 Grad sein


 

Arbeitnehmer in Südbaden können Ansprüche auf Hitzeschutz geltend machen. So darf am Arbeitsplatz beispielsweise die Raumtemperatur die 26 Grad-Marke nicht überschreiten, teilte die Gewerkschaft verdi Südbaden mit. Ausnahmen seien dabei natürlich Berufe, die grundsätzlich mit Hitze arbeiten, etwa in der Metallindustrie. Grundlage für die Regelung ist eine Arbeitsstätten-Verordnung. Arbeitgeber können dann Klimaanlagen und Ventilatoren organisieren, den Dress Code aufheben oder kostenlose Getränke bereitstellen, heißt es bei verdi.