Anwohner, Parken, Parkplatz, Parkgebühren, Auto, Verkehr, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Anwohnerparkgebühren in Freiburg: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Gebührenstreit

Die erhöhten Anwohnerparkgebühren in Freiburg wurden zum Gegenstand einer richtungsweisenden Gerichtsverhandlung, die bundesweit aufmerksam verfolgt wird.

 

Die Stadt Freiburg hat die Anwohnerparkgebühren Ende 2021 deutlich erhöht. Das Gericht hat sie nun gekippt - allerdings nicht wegen des Grundbetrags.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die deutliche Erhöhung der Parkgebühren für Freiburger Bürger gekippt. Das Leipziger Gericht erklärte sie für unwirksam, weil die Stadt eine Rechtsverordnung und nicht eine Satzung hätte erlassen müssen.

Als unzulässig bezeichnete die Bundesrichterin auch die verschiedenen Ausnahmeregelungen, die aus sozialen Gründen in die Verordnung aufgenommen wurden, sowie die sprunghafte Erhöhung der Gebühren für Fahrzeuge mit unterschiedlicher Länge.

Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdoppelung der Gebühren führen

sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß verstößtgegen den Gleichheitsgrundsatz.

Gegen die Grundgebühren von 360 Euro pro Jahr für einen normalen Pkw hatte die Bundesrichterin jedoch keine Bedenken. Sie seien nicht völlig unverhältnismäßig zum Zweck der Gebühren. Dazu gehört auch die Deckung der Verwaltungskosten.

 

Stadt Freiburg kündigt Nachfolgeregelung an

Der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn, zeigte sich überrascht von der Entscheidung.  Wir bedauern das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt

teilte er am Dienstagabend mit. Man werde die Entscheidung selbstverständlich respektieren. In der Zwischenzeit hat Horn eine schnelle Nachfolgeregelung angekündigt: 

Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Wir werden diese im Detail analysieren und entsprechend nachsteuern.

Hintergrund des Falls: Eine Klage gegen drastische Gebührenerhöhung

Hintergrund des Falls ist eine Klage eines FDP-Stadtrats in Freiburg gegen die Erhöhung der Gebühren Ende 2021 von 30 Euro auf einen Basisbetrag von 360 Euro pro Jahr. Für größere Fahrzeuge wie SUVs werden sogar 480 Euro fällig. Der Kläger sieht in der Gebührenerhöhung eine unzumutbare Belastung für viele Menschen und bemängelt zudem fehlende nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen.

Grundsätzliche Fragestellungen und bundesweite Auswirkungen

Der Freiburger Fall wirft "grundsätzliche Fragestellungen" auf, die auch andere Kommunen betreffen dürften, erklärte ein Sprecher des Leipziger Gerichts auf Anfrage. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird daher mit großer Spannung erwartet, da sie voraussichtlich grundlegende Auswirkungen haben wird.

Ähnlich äußerte sich Susanne Nusser, Vize-Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg: "Wir wissen, dass sich viele Städte mit dem Thema Bewohnerparken beschäftigen." Das Urteil wird daher mit Spannung erwartet, da es voraussichtlich grundlegende Auswirkungen haben wird, so Nusser gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Uneinheitliche Regelungen und der Einfluss des Urteils

In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte der Kläger keinen Erfolg. Nun liegt die Entscheidung über die Revision bei dem Bundesverwaltungsgericht. Eine Entscheidung wird im Laufe des Tages erwartet, der genaue Zeitpunkt ist jedoch noch ungewiss.

Der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek äußerte sich vor der Verhandlung eher zurückhaltend: "Die Verfahrensaussichten mögen nicht die besten sein." Dennoch ist er weiterhin davon überzeugt, dass die Gebührenerhöhung ein "willkürlicher Beschluss" war. Ihm geht es darum, dass ein Gericht klare Richtlinien für derartige Gebühren festlegt. "Bisher befinden wir uns in einem luftleeren Raum", betonte er. Die Stadt Freiburg äußerte sich vor der Verhandlung nicht zu dem Fall.

Der VGH hatte die Gebührensatzung unter anderem deshalb bestätigt, weil eine Kommune durchaus Klimaschutzziele mit der Regelung verbinden dürfe. Auch der große Sprung von 30 auf 360 Euro sei nicht zu beanstanden. Inhaber eines Anwohnerparkausweises hätten den Vorteil, dass sie von sonstigen Parkgebühren befreit seien. Nach Angaben der Stadt sind die Ausweisbesitzer zwar in einem bestimmten Gebiet von den Gebühren befreit, aber eben nicht überall in der Kommune.

Uneinheitliche Regelungen und der Einfluss des Urteils

Beim Anwohnerparken gab es vor drei Jahren eine entscheidende Neuausrichtung. Der Bundestag und Bundesrat hoben eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr auf. Seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel individuell festlegen.

Laut einer Erhebung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) machen sie davon sehr unterschiedlich Gebrauch. Ende des vergangenen Jahres veröffentlichte die DUH eine Übersicht, in der nur 13 von 104 abgefragten Städten die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöht haben. Die Regelung in Freiburg wird dabei von der Umwelthilfe als "vorbildlich" hervorgehoben, da sie gestaffelt nach Fahrzeuglänge erfolgt und für besonders große Fahrzeuge wie SUVs sogar 480 Euro pro Jahr vorsieht.

(mm/dpa)