Energieversorger erhöht Energiepreise um knapp 30 Prozent
Während das Jahr 2022 langsam ausklingt, treibt viele Menschen die finanzielle Angst um. Eine enorme Inflastion sowie steigende Gas- und Energiekosten sind Sorgentreiber im Südwesten. Das hat auch der zurückliegende Baden-Württemberg-Report der privaten Rundfunkanstalten gezeigt. Die Gründe liegen auf der Hand. Die Großhandelspreise für Erdgas sind seit dem Angriff Russlands auf die benachbarte Ukraine förmlich in die Höhe geschossen. Auch die Badenova ist nun gezwungen, ihre Erdgaspreise zum 1. Januar 2023 um insgesamt etwa 30 Prozent zu erhöhen.
In der Grundversorgung erhöht das Unternehmen die Tarife um etwa 33 Prozent bei einem üblichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr. Auch Sonderverträge werden in ähnlichem Umfang teurer. Auch bestehende, langfristig abgeschlossene Verträge sind nicht von den Preiserhöhungen ausgenommen. In Aussicht gestellte staatliche Entlastungen sind dabei allerdings noch nicht berücksichtigt.
Gaspreisbremse soll für 80 Prozent des Durchchnittsverbrauchs gelten
Stand jetzt, müssen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh müssen bei einem Arbeitspreis von 15,34 ct/kWh und einem unveränderten Grundpreis von monatlich 10,56 Euro grundsätzlich knapp 3.195 Euro pro Jahr in der Grundversorgung aufbringen.
Den Mehrkosten für die Verbraucher stehen indes Entlastungen durch die Bundesregierung gegenüber. Neben der Soforthilfe für Haushalts- und Gewerbekunden, bei denen der Staat die Abschlagszahlung im Dezember übernimmt, wird der geplante Gaspreisdeckel ab Februar oder März 2023 dafür sorgen, dass Preissteigerungen abgefedert werden. So wären es im zuvor genannten Beispiel der Badenova nur noch 2.660 Euro, die für das gesamte Jahr anfallen.
Bei dem Modell der Preisdeckelung soll für 80 Prozent des prognostizierten Monatsverbrauchs eines Haushalts ein Arbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten. Spart ein Kunde von diesem Monatsverbrauch beispielsweise 20 Prozent ein, so zahlt er lediglich diesen Preis. Der Verbrauch, der darüber hinaus geht, schlägt mit den Anbieterkosten (15,34 Cent) zu Buche. Die Regelung, die noch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden muss, soll ab spätestens März nächsten Jahres wirken.
(br)