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Anklage im Mordfall Haid

Ein 33-Jähriger soll das Opfer mit zwei Schüssen getötet haben

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den Hauptverdächtigen im „Mordfall Haid“ Anklage wegen Mordes erhoben.

Der 33-jährige Koch soll am Abend des 17. Juli 2019 einen mutmaßlichen Drogendealer mit zwei Kopfschüssen getötet haben. Dazu soll er von einem befreundeten Rechtsanwalt beauftragt worden sein. Zusammen mit dem 39-Jährigen soll der Angeklagte den Mord geplant haben. Bei der Sichtung des Computers des Anwalts fanden Ermittler konkrete Hinweise auf den Tatort im Freiburger Gewerbegebiet Haid. Das Opfer soll dorthin gelockt und dann von dem Koch mit zwei Schüssen in den Kopf getötet worden sein. Für diesen Mord soll der Angeklagte 50.000 Euro kassiert haben. Damit wollte er offensichtlich seine hohen Schulden decken.

Der 33-Jährige hatte die Tat wenige Wochen nach seiner Festnahme gestanden und den Rechtsanwalt stark belastet. Das Motiv des Anwalts war wohl übersteigertes Gewinnstreben. Er soll etwa 150.000 Euro aus Drogengeschäften des Opfers verwahrt haben. Der 39-jährige Rechtsanwalt hatte sich nach dem Geständnis in seiner Zelle in Untersuchungshaft das Leben genommen. Vorher soll er versucht haben, den Koch mit Geld zu einer Nichtaussage bzw. zur Rücknahme seiner Aussage zu bringen.

Wann der Prozess am Schwurgericht des Freiburger Landgerichts beginnt, ist noch nicht bekannt.

(dk)

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