Staufen, Pfadfinder, Missbrauch, Prozess, Landgericht, Freiburg, © Patrick Seeger - dpa

Anklage fordert Sicherungsverwahrung für Ex-Pfadfinder-Betreuer aus Staufen

Es geht in dem Fall um mögliche hunderte sexuelle Übergriffe zwischen den Jahren 2010 und 2018

Im Missbrauchsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Betreuer aus Staufen soll am Mittwochmittag (18.02.2020) das Urteil vor dem Freiburger Landgericht fallen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Plädoyers gehalten.

Die Anklage fordert für den 42-Jährigen eine Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, um die Allgemeinheit auch nach dem Absitzen der Haft weiter vor dem mutmaßlichen Täter zu schützen. Sein Rechtsanwalt und die Vertreterin der Nebenklage wollten sich zu ihren Plädoyers bisher noch nicht öffentlich äußern.

Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Der Angeklagte soll sich über 330 Mal an vier Jungen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren vergangen haben. Einen Teil der Schüler hat er im Rahmen seiner früheren Tätigkeit als Gruppeleiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen kennengelernt, glaubt die Staatsanwaltschaft. Den anderen Jungen soll er sich in seiner Freizeit und über eine bekannte Mutter angenähert haben.

Der Prozess beschäftigt die Richter schon seit einem guten Monat. In weiten Teilen fand die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt. Das Gericht hatte diese Entscheidung mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten begründet - auch denen der Opfer.

Die südbadische Stadt Staufen war in der Vergangenheit schon einmal wegen eines schweren Sexualverbrechens an einem Kind in die Schlagzeilen geraten. Einen Zusammenhang zwischen dem aktuellen Pfadfinder-Fall und dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen durch seinen Stiefvater und im Darknet gibt es den Angaben zufolge nicht.

(fw) / dpa

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