Spanier, Missbrauch, Staufen, © Patrick Seeger - dpa

Angeklagter muss für Missbrauch eines Kindes aus Staufen ins Gefängnis

Es ist das nächste von insgesamt acht Gerichtsurteilen nach dem jahrelangen Martyrium des Jungen

Weil er einen neun Jahre alten Jungen aus Staufen mindestens 14 Mal sexuell missbraucht und vergewaltigt hat, muss ein angeklagter 33-Jähriger aus Spanien zehn Jahre hinter Gitter - ohne anschließende Sicherungsverwahrung.

Das Gericht hat ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Zwangsprostitution, schwerer und besonders schwerer Vergewaltigung sowie für die Anfertigung, Verbreitung, den Besitz und den Erwerb von Kinderpornographie schuldig gesprochen. Er muss seinem Opfer darüber hinaus 18.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Für eine Sicherungsverwahrung hat das Gericht keine rechtliche Grundlage gesehen, auch nicht unter Vorbehalt. Auslöser für diese Einschätzung war nach Angaben des Gerichts das Gutachten eines forensischen Sachverständigen.

Keine Sicherungsverwahrung

Damit richtet sich das Freiburger Landgericht bei seinem Urteil allerdings nur ein Stück weit nach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten für ihn zwölf Jahre Gefängnis und die Option gefordert, dass man die Gesellschaft auch danach noch dauerhaft vor dem mutmaßlichen Sexualstraftäter schützen soll. Seine Verteidigerin hatte bei ihrem Plädoyer auf konkrete Forderungen verzichtet.

Der Angeklagte aus der Nähe von Barcelona hatte bereits zum Prozessauftakt die vorgeworfenen Übergriffe gestanden. Demnach hatte er über das Darknet Kontakt zur Familie des Kindes aufgenommen und sich gegen Geld an ihm vergangen. Dafür war er offenbar mehrfach extra von Spanien nach Südbaden gereist und hatte sich für die Treffen Ferienwohnungen angemietet.

Hat der Angeklagte weitere Kapitalverbrechen begangen?

Während der Gerichtsverhandlungen ist außerdem ein weiterer Anfangsverdacht gegen den Mann aufgekommen. Der Stiefvater des missbrauchten Jungen will ihn in kinderpornografischen Videos aus Weißrussland wiedererkannt haben, bei der Missbrauch und der gewaltsame Tod eines Mädchens zu sehen sein sollen. Auf die Gerichtsverhandlung in Freiburg hat das allerdings keine konkreten Auswirkungen, es sollen separate Ermittlungen eingeleitet werden.

Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig. Er ist einer von insgesamt acht mutmaßlichen Peinigern des Jungen, dazu zählen auch die Mutter und der einschlägig vorbestrafte Stiefvater des Kindes. Diese sollen es über mehr als zwei Jahre im anonymen Teil des Internets für Vergewaltigungen angeboten und ihn auch selbst missbraucht haben. Das Urteil gegen die beiden soll bereits am Dienstag (07.08.2018) fallen.

(fw)

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