Bad Säckingen, Todesfahrt, Angeklagter, Prozess, © Patrick Seeger - dpa

Angeklagter bittet nach Todesfahrt in Bad Säckingen um Verzeihung

Die Staatsanwaltschaft geht fest davon aus, dass der betagte Autofahrer vor einem guten Jahr Gaspedal und Bremse verwechselt hatte:

Zum Prozessauftakt nach einer tödlichen Irrfahrt in der Innenstadt von Bad Säckingen hat sich der 85-jährige Angeklagte über seinen Rechtsanwalt direkt an die Opfer und Angehörigen gewandt. Er bat diese um Verzeihung und hat zusätzlich ein Geständnis abgelegt. Er könne nur hoffen, dass sie ihm vergeben, so sein Verteidiger. Ein bewusstes Fehlverhalten räumte er gleichzeitig nicht ein - der Rentner kann sich das Unglück bis heute nicht erklären.

Zwei Tote, viele Verletzte

Der Mann war im Mai 2016 in der Säckinger Altstadt ungebremst in den Außenbereich eines Eiscafés gekracht. Dabei waren zwei Menschen gestorben, 27 weitere Passanten wurden teilweise schwer verletzt. Wie die Ermittler ihm nachzuweisen versuchen, war es offenbar schon kurz davor zu einer weiteren Kollision mit einem Radfahrer gekommen. Außerdem könnte der Fahrer viel zu schnell unterwegs gewesen sein, so der Verdacht. Einen technischen Defekt am Automatikwagen konnten Gutachter ausschließen.

Der Mann stand nach dem Unglück, bei dem auch seine Frau und seine Enkelin mit im Fahrzeug saßen, unter schwerem Schock und war offenbar zunächst nicht verhandlungsfähig. Die Polizei hatte ihm seinen Führerschein direkt nach der tödlichen Irrfahrt abgenommen. Seitdem durfte er sich nicht mehr ans Steuer eines Fahrzeugs setzen.

Debatte um schärfere Führerschein-Kontrollen bei Senioren

Der Zwischenfall hatte eine bundesweite Debatte um das Autofahren im Alter ausgelöst. Das Bundesverkehrsministerium lehnt eine strengere Überprüfung oder zusätzliche Führerscheintests für Senioren aber weiterhin ab - ebenso der ADAC. Das baden-württembergische Innenministerium geht mit seinen statistischen Zahlen davon aus, dass das Unfallrisiko bis zu einem Alter von 75 Jahren zurückgeht und danach wieder ansteigt. Zusammen mit Polizei, Apothekerverband und Verkehrswacht setzt das Land bislang auf ein freiwilliges Aktionsprogramm für Senioren und deren Angehörige.

Dem Angeklagten aus dem Kreis Waldshut drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Ihm werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Urteil könnte noch im Laufe des Monats fallen.

(fw)