Ampel, rot, Verkehr, Stau, © Pixabay (Symbolbild)

Ampelsystem regelt die Rückkehr in den Alltag

Stufenplan und Ampelsystem sollen Gefahren bei der Rückkehr in den Alltag aufzeigen und klassifizieren

Die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise sollen bis 5. Juni gelten. Dennoch kehrt Baden-Württemberg Stück für Stück zum Alltag zurück und lockert die strikten Regelungen in zahlreichen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (6. Mai 2020) hat die grün-schwarze Landesregierung dafür einen Stufenplan nach einem Ampelsystem entwickelt. Einen Entwurf hat die Deutsche Presseagentur (dpa) veröffentlicht. Das System soll verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens nach ihrer jeweiligen Infektionsgefahr klassifizieren. Der noch nicht beschlossene Entwurf im Wortlaut:

  • Ab 11. Mai (Stufe 1, hellgrün): Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen dürfen. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.
  • Vor Pfingsten (Stufe 2, gelb) - Die Außengastronomie soll ihre Pforten wieder öffnen dürfen. Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein, genauso wie der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Für Dauercamper werden Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet. Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen.
  • Vor Pfingsten (Stufe 3, gelb) - In einer weiteren Stufe vor Pfingsten soll auch der Innenbereich von Speisewirtschaften geöffnet werden. Kinderbetreuung soll dann gegebenenfalls schrittweise öffnen.
  • Ab Pfingsten (Stufe 4, orange) - Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen, Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen vorgesehen.
  • Noch nicht abschätzbar (Stufe 5, rot) - In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es noch Konzepte. In die Stufe 5 fällt auch das Prostitutionsgewerbe.

(dpa/br)