Maskenpflicht, Abstandsregeln, Corona, Schutzmaßnahmen, FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz, Pandemie, Coronavirus, © Bernd Weißbrod - dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht und weitere Maßnahmen fallen ab Sonntag großteils weg

Die Landesregierung ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Corona-Regeln über die Woche hinaus zu verlängern

Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus werden am kommenden Sonntag (03.04.2022) nun endgültig die allermeisten Schutzmaßnahmen gegen das Virus in Baden-Württemberg wegfallen, darunter auch weite Teile der Maskenpflicht und der Zugangsbeschränkungen nach 2G- oder 3G-Modell.

Eigentlich wollte die grün-schwarze Landesregierung die Regeln noch über die Übergangsfrist bis zu 2. April hinaus verlängern. Mit einem entsprechenden Vorstoß, den auch Bayern und drei andere Bundesländer unterstützt hatten, ist der Südwesten dabei aber bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag gescheitert.

Grün-Schwarz sieht keine ausreichende Rechtsgrundlage für Hotspot-Regelung

Im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die Koalition aus Grünen und Union in Baden-Württemberg beim neuen Infektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage für schärfere Maßnahmen in Corona-Hotspots. Ohne dieses Gesetz aber rechtssicher umsetzen zu können, bräuchte es aus Sicht der Landesregierung aber andere Möglichkeiten für Auflagen, um das Infektionsgeschehen im Griff behalten zu können.

Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Änderung geht maßgeblich auf die FDP im Bund zurück. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln kann es nach dem Bundesgesetz zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt. Das ist mit der so genannten Hotspot-Regel gemeint, für die Baden-Württemberg keine ausreichende Rechtsgrundlage sieht.

Das Sozialministerium in Stuttgart hatte die Hotspot-Regelung im Gesetz geprüft und für nicht umsetzbar erklärt. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden. Das sei sowieso schon länger geübte Praxis und habe nichts mit einer krisenhaften Lage zu tun.

Momentan sind in den Krankenhäusern noch Plätze frei, Lage bleibt aber angespannt

Nach amtlichen Angaben liegen in Baden-Württemberg aktuell rund 2.030 Patienten auf den Normalstationen der Krankenhäuser. Die Kapazität liegt rechnerisch bei rund 5.500. Auf den Intensivstationen mussten zuletzt 263 Menschen mit einer Covid-19-Infektion behandelt werden. Hier stehen rund 600 Plätze zur Verfügung. Allerdings verweist beispielsweise die SPD im Land immer wieder darauf, dass die Kliniken auch durch die vielen Infektionen beim Personal stark belastet seien.

(fw) / dpa