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Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen im Kreis Waldshut verlängert

Mit Blick auf die anstehenden Feiertage haben die Behörden Sorge, dass sich manche Bürger nicht mehr an die Corona-Regeln halten könnten

Nach Feierabend unterwegs ein Bier trinken oder sich zu Christi Himmelfahrt draußen mit Freunden zum Sektanstoßen treffen - das wird im Kreis Waldshut noch eine Weile länger nur noch außerhalb der Innenstädte möglich sein.

Das Landratsamt hat das bestehende Alkoholverbot für die betroffenen Städte und Gemeinden im Landkreis verlängert und zwar voraussichtlich bis zum 17. Mai 2021. An den Orten, an denen nicht in der Öffentlichkeit getrunken werden darf, ändert sich dabei nichts:

  • In Bad Säckingen umfasst die Regelung alle Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche der Stadt, sowie Bushaltestellen, das Bahnhofsumfeld oder auch öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen. Als spezielle Ortsmarken kommen außerdem der Lohgerbe zwischen der Schützenstraße und der Steinbrückstraße hinzu und der Bad Säckinger Schlosspark.
  • In Laufenburg gilt das Verbot für die Laufenbrücke, die Bahnhofstraße, die Hauptstraße und den Rathausplatz, sowie für die Halde, die Codman-Anlage und den Rheinuferweg.
  • In Waldshut nennen die Behörden die die Fußgängerzone entlang der Kaiserstraße, den Viehmarktplatz und den Busbahnhof Rheinfels. Im Stadtteil Tiengen sind es die Fußgängerzone in der Hauptstraße, der Parkplatz am Schulzentrum und der Schlosspark.

Zu den Gründen der Entscheidung verweist das Landratsamt auf die bevorstehenden Feiertage wie der Tag der Arbeit am 1. Mai oder Christi Himmelfahrt am 15. Mai. Die Behörde rechnet damit, dass sich dort viele Menschen zum Feiern treffen könnten, falls das Wetter mitspielt - auch deshalb, weil die Restaurants und Kneipen aktuell noch immer geschlossen sind.

Durch das Alkoholtrinken sieht das Landratsamt die Gefahr, dass sich Passanten nicht mehr ausreichend an Abstand und andere Hygieneregeln halten und so zur Ausbreitung des Coronavirus weiter beitragen könnten.

(fw)