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AfD-Klage gegen Kommentar von Freiburgs Oberbürgermeister zurückgewiesen

Horn hatte dem AfD-Stadtrat Huber in einem Kommentar ein eingeschränktes Demokratieverständnis vorgeworfen

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat am Dienstag (10.08.2021) eine Klage des AfD-Stadtrats Detlef Huber wegen einer Äußerung von Oberbürgermeister Martin Horn zurückgewiesen. Sein Kommentar gegenüber dem Kläger ist nach Auffassung des Gerichts innerhalb der einzuhaltenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte geblieben und wird damit nicht weiter verfolgt.

Huber hatte im Oktober 2020 nach einem Wortgefecht im Gemeinderat Klage eingereicht. Damals hatte er mit scharfen Worten die Absetzung eines Tagesordnungspunkts gefordert, bei dem es um Personalfragen von Ausschüssen und Gremien im Rathaus ging. Im Anschluss soll Horn daraufhin folgenden Satz gesagt haben:

Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis.

Dagegen war Huber vor Gericht gezogen. Dass dieser Kommentar nicht rechtswidrig war, begründet das Verwaltungsgericht damit, dass der Oberbürgermeister den Satz nicht in seiner Funktion als Sitzungsleiter gesagt habe, sondern als Mitglied des Gemeinderats.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch angefochten werden

Bei der Wahrnehmung seines Rederechts gelten für ihn dabei die gleichen rechtlichen Grenzen wie für alle anderen Gemeinderäte. Und diese Grenzen habe er eingehalten, heißt es in der schriftlichen Begründung zu der Entscheidung. Grundsätzlich lebe die Arbeit im Gemeinderat von Debatten mit unterschiedlichen Positionen, die mit Stilmitteln wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik geführt werden.

Vor diesem Hintergrund sei Horns Anmerkung nicht grob ungebührlich gewesen. Von einer gezielten Diskreditierung ohne sachliche Auseinandersetzung könne keine Rede sein, weil der Oberbürgermeister einen Streit um die Anwendung demokratischer Spielregeln zum Anlass für seine Formulierung genommen hätte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit innerhalb eines Montags beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dagegen Berufung einzulegen. Wegen seiner grundsätlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht diese Option ausdrücklich zugelassen.

(fw)