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ADAC warnt vor 10 verbreiteten Auto-Irrtümern im Winter

Auch bei Eis und Schnee ist auf deutschen Straßen nicht alles erlaubt

Mit den sinkenden Temperaturen und dem ersten Schneefall kommen auf die Autofahrer jetzt endgültig wieder die ungemütlichen Tage zu. Gerade viele Arbeitnehmer kennen den morgendlichen Dauerstress rund ums frühe Aufstehen, um noch rechtzeitig die Scheiben am Auto vom Eis freizukratzen. Allerdings halten sich rund um das Thema Auto weiterhin viele Winter-Mythen, vor denen der ADAC Südbaden jetzt warnt und Klarheit verschaffen möchte:

1.) Im dicken Wintermantel ans Lenkrad
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Für große Probleme kann allein schon die falsche Bekleidung beim Autofahren sorgen. Natürlich sollte sich niemand bei Minusgraden nur im Hemd oder Bluse ans Steuer setzen müssen. Aber wer mit einer dick gefütterten, geschlossenen Daunenjacke losfahren will, setzt damit im Extremfall sogar sein Leben aufs Spiel. Die Verkehrsexperten warnen davor, dass dann der Sicherheitsgurt nicht mehr richtig sitzt. Bei einem Unfall kann das Querband tief in den Bauch einschneiden und innere Verletzungen verursachen - und das sogar schon ab dem niedrigen Tempo von nur 16 Kilometern pro Stunde.

2.) Den Motor laufen lassen

Na klar, denken sich viele: Wenn der Wagen bei laufendem Motor schon einmal aufheizt, geht das mit dem Schnee wegmachen und Eiskratzen auch viel schneller. Streng genommen ist das aber in Deutschland verboten und kann einem nicht nur 10 Euro Bußgeld von der Polizei einbringen, sondern auch böse Blicke von den Nachbarn. Denn auf Motorenlärm und Abgase am frühen Morgen reagieren die meisten sehr sensibel. Außerdem bringt die Idee in der Wirklichkeit kaum etwas: Im Stand braucht es sehr lange, bis ein Motor wirklich warm gelaufen ist.

3.) Ski und Snowboard auf dem Rücksitz
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Die Wintersportausrüstung gehört in spezielle Behälter oder Tragesysteme aufs Dach oder hinten auf die Heckklappe des Autos - und nicht etwa ungesichert auf den Rücksitz, wie es viele Skifahrer und Snowboarder gerne tun. Ungesicherte Ladung wird auch im Winter mit einem Punkt in Flensburg, sowie bis zu 75 Euro Bußgeld geahndet. Denn bei einem Unfall können sich die Skier sogar durch die Rückenlehne bohren und Skistiefel den Fahrer am Kopf treffen. Der ADAC warnt, dass zum Beispiel auch ein Koffer bei einem Unfall mit Tempo 50 mit einer Wucht von einer Tonne auftreffen kann.

4.) Mit Guckloch losfahren
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Noch immer hält sich unter vielen Autofahrern das Gerücht, es würde reichen, wenn der Fahrer ein kleines Guckloch von der zugeschneiten oder vereisten Scheibe freischaufelt. Das ist nicht nur falsch, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährlich. Denn bei eingeschränkter Sicht kommt es schnell zu Unfällen. Wer daher erwischt wird, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Experten raten außerdem darauf zu achten, dass die Scheibenwischer frei von Schnee sind und genügend Frostschutzmittel im Wischwasser, um auch bei schlechten Wetter als Fahrer den Durchblick zu behalten.

5.) Schnee auf dem Autodach lassen
© Simon Katzer - ADAC

Wenn sich bei einem plötzlichen Bremsmanöver die dicke Schneedecke vom dem Autodach löst und entweder auf die eigene Frontscheibe kracht oder auf die des nachfolgenden Autofahrers, ist klar, warum nicht nur die Autoscheiben im Winter von Schnee und Eis befreit werden müssen. Aber auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und Autokennzeichen müssen vor Fahrtantritt komplett frei liegen, so will es der deutsche Gesetzgeber.

6.) Mit den falschen Reifen unterwegs
© Simon Katzer - ADAC

Die Faustregel sagt: Auf schneeglatter Fahrbahn ist der Bremsweg mit Sommerreifen doppelt so lang. Selbst die zugelassenen Ganzjahresreifen brauchen im Schnee eine gute Fahrzeuglänge mehr, bis das Auto zum Stehen kommt. Wer mit den falschen Reifen auf den Straßen erwischt wird, dem blühen bis zu 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Kommt es dadurch auch noch zu einer Verkehrsbehinderung sind mindestens 80 Euro zusätzlich zum Punkt fällig. Und auch viele Versicherungen bestehen darauf, dass ihr Fahrer immer mit den passenden Reifen unterwegs ist.

7. ) Auf den Winterdienst beharren

Nur weil das Streufahrzeug schon in der Nachbarstraße unterwegs war, heißt das nicht, dass im kompletten Stadtteil bereits alle Straßen von Glätte und Schnee befreit sind. Auch wenn der Winterdienst in der Saison tagsüber und nachts im Einsatz ist, ha kein Autofahrer einen rechtlichen Anspruch auf freie Fahrbahnen und muss stattdessen sein Fahrverhalten und vor allem das Tempo immer an den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Außerdem können selbst Straßen, auf denen bereits Salz gestreut wurde, noch eine rutschige Schneematsch-Schicht aufweisen - bei überhöhter Geschwindigkeit ist ein Unfall hier vorprogrammiert.

8.) Streufahrzeuge überholen
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Viele Autofahrer wollen auf Nummer sicher gehen, damit sie kein Streusalz oder Kies auf das frisch gewaschene Auto abbekommen: Trotzdem ist ein Überholversuch bei einem Streufahrzeug nur in wenigen Fällen eine gute Idee. Denn die Räumfahrzeuge sind meist immer dort im Einsatz, wo die Straße vor ihnen noch gefährlich glatt ist. Die Warnung gilt auch für entgegenkommende Räumdienste: Die Schneeschaufel ist nämlich oft viel breiter als das eigentliche Fahrzeug selbst und kann im Schnee beim Vorbeifahren schnell übersehen werden. Deshalb am besten immer ausreichend Platz lassen, selbst wenn man es eilig hat.

9.) Eingeschneite Schilder missachten

Gerade in den Bergen kann es bei entsprechendem Schneefall und Wind öfters vorkommen, dass sogar die Verkehrsschilder komplett eingeschneit werden oder sich zumindest eine dicke Eisschicht über die Aufschrift legt und sie damit unlesbar macht. Wer aber aufgrund der Form oder herausblitzender Farben und Symbole erahnen kann, um was für ein Verkehrszeichen es sich handelt, muss ich auch daran halten. Ist der Fahrer außerdem ortskundig, gehen die Gerichte im Schadensfall davon aus, dass er die Verkehrsregelung am Unfallort kannte - auch wenn das Stoppschild dabei vielleicht komplett zugeschneit war. Klingt für viele fies aber: Fehlende Lesbarkeit schützt offenbar nicht vor Strafe.

10.) Saison-Fahrzeuge abstellen
© Simon Katzer - ADAC

Die Cabrio-Zeit ist längst vorbei und auch beim Oldtimer und Wohnmobil ist das Saisonkennzeichen vielleicht gerade abgelaufen. Wer sein Auto mit abgelaufenem Kennzeichen im Winter am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellt, bekommt einen Punkt in Flensburg, zahlt 40 Euro Strafe und muss auch noch die Abschleppkosten selber zahlen. Also besser in die Garage oder auf einen gemieteten Privatstellplatz mit den Saison-Autos.