Bernhard H., Maria H. Vermisstenfall, Landgericht Freiburg, Prozess, © Patrick Seeger - dpa

6 Jahre Haft und keine Sicherheitsverwahrung – Urteil im Fall der vermissten Maria

Bernhard H. muss sechs Jahre ins Gefängnis

Richter Arne Wiemann vom Freiburger Landgericht hat am Nachmittag (9. Juli 2019) im Fall der jahrelang vermissten Maria H. aus Freiburg sein Urteil gesprochen. Bernhard H. aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen muss für 6 Jahre ins Gefängnis, ohne anschließende Sicherheitsverwahrung. Des weiteren muss er Marias Mutter Schmerzensgeld zahlen und die kompletten Verfahrungskosten übernehmen. Das Landgericht Freiburg hatte den 58-Jährigen in über 100 Fällen wegen schwerer Kindesentziehung und sexuellem Missbrauch angeklagt. Beantragt wurden von der Staatsanwaltschaft 7 Jahre und 3 Monate Haft, mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die heute 19 Jährige und Bernhard H. hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Maria war als 13-Jährige zwar aus freien Stücken mit dem 58 Jährigen mitgegangen. Das Gericht stellte aber klar, dass die Eltern von Maria nichts von einer Auslandsreise wussten und hatte dabei auf die physische Verfassung der Mutter von Maria hingewiesen. Sie musste monatelang um ihre Tochter bangen, so der Richter. Die Höhe des Schmerzensgeldes soll in einem späteren Verfahren beziffert werden.

Fast sechs Jahre lang war die damals noch Minderjährige mit ihrem fast 40 Jahre älteren Begleiter verschwunden. Zuletzt haben sie in Italien gelebt. Von dort aus meldete sich Maria wieder bei ihren Eltern und konnte so wieder zurück in ihr Leben finden. Maria gilt derzeit als stabile Persönlichkeit.

(ad/dpa)