Alkohol, Steuer, Auto, Bier, © Pixabay (Symbolbild)

0,3 Promille sind zu viel

In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer

Dass für Kraftfahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren eine Promillegrenze von 0,0 gilt, wurde einem 19 Jahre alten Autofahrer in der Nacht auf Freitag auf schmerzliche Art und Weise bewusst. Im Rahmen einer Routinekontrolle in der Franz-Gschrey-Straße in Ettenheim wurde ein Atemalkoholtest beim jungen Fahrer durchgeführt und ein Wert von 0,3 Promille ermittelt.

Der 19-Jährige musste sein Auto stehen lassen. Ihn erwartet ein dreistelliges Bußgeld und ein Ordnungwidrigkeitenverfahren. Außerdem kassiert er einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

"Jeder Schluck Alkohol ist für Fahrer eines Kraftfahrzeugs in der Probezeit oder bei unter 21-Jährigen tabu", stellt auch die Polizei in einer Mitteilung nochmals klar.

(br)