In Baden-Württemberg gilt wegen der Corona-Pandemie aktuell eine Maskenpflicht im Auto, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam unterwegs sind. Gleichzeitig schreibt die Straßenverkehrsordnung ein Verhüllungsverbot am Steuer vor. Wir fragen beim Freiburger Polizeipräsidium nach, welche Regel denn nun am Ende gilt.
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