Verteidiger Klaus Malek geht nicht von Mord aus, sondern setzt sich für eine Verurteilung seines Mandanten wegen Totschlags ein

Im Prozess um das grausame Sexualverbrechen von Endingen haben beide Seiten am Donnerstag (14. Dezember 2017) ihre Plädoyers vor dem Freiburger Landgericht gehalten. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenkläger geht Rechtsanwalt Klaus Malek nicht davon aus, dass es sich bei der eingeräumten Straftat seines Mandanten um Mord gehandelt hat. Stattdessen setzt er sich für eine Verurteilung des Fernfahrers Catalin C. wegen Totschlags ein. Seine Argumentation: Im Zweifel für den Angeklagten.