In Baden-Württemberg gilt wegen der Corona-Pandemie aktuell eine Maskenpflicht im Auto, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam unterwegs sind. Gleichzeitig schreibt die Straßenverkehrsordnung ein Verhüllungsverbot am Steuer vor. Wir fragen bei einer Fachanwältin für Verkehrsrecht nach, welche Regel denn nun am Ende gilt.
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