Winterdienst, Streufahrzeug, Salz, © Thomas Warnack - dpa

Themenwoche „Alltag und Winter“ – Streuen und Räumen

Wenn es schneit, dann gilt wie bei so vielem in unserem Land: Föderalismus.

Wer wann, wie und wo für Schneeschippen und Streuen zuständig ist, wird regional geregelt. Es gibt Regionen, in denen die Städte alles selbst machen und den Eigentümern dann eine Rechnung schreiben. Oder es gibt Teillösungen wie in Freiburg. Hier werden zwar die Straßen und die Innenstadt von der Stadt geräumt, die Gehwege sind aber von den Anliegern zu versorgen. Heißt für Hauseigentümer: Entweder selbst schippen oder schippen lassen. Aber geschippt werden muss auf jeden Fall.

Häufig Teil der Nebenkosten

Bei Hochhäusern mit mehreren Mietern stehen die Regelungen in den Mietverträgen. Entweder müssen die Mieter sich mit den Streu- und Räumdiensten abwechseln. Oder der Vermieter beauftragt eine Firma und rechnet über die Nebenkosten ab. Wichtig ist, dass das Räumen vor dem Haus ernstgenommen wird. Wenn sich jemand bei Glätte verletzt, kann der Eigentümer haften.

Streusalz vielerorts für Privatleute verboten

Die Umweltbelastung durch das Streusalz ist ziemlich groß. In vielen Gemeinden dürfen Privatleute daher nur noch Streugut wie Asche, Sand oder Kies verwenden. Wer dennoch Salz streut oder einfach gar nicht räumt, muss mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen. In Freiburg zum Beispiel bis zu 500 Euro.

Streusalz: Gefahr für Vierbeiner

Gestreute Wege belasten nicht nur die Umwelt. Auch Hundepfoten leiden deswegen im Winter. Das Streusalz trockent die Haut an den Pfoten aus, lässt sie rissig werden und steigert das Entzündungsrisiko. Wenn die Tiere dann noch in spitzen Rollsplitt treten, können unangenehme Wunde entstehen. Wenn der Hund übermäßig an den Pfoten schleckt, kann das auf Reizungen oder Wunden hindeuten. Hundesbesitzer sollten daher nach dem Spaziergang die Hundepfoten mit lauwarmen Wasser abwaschen und gut trocken reiben.

Schlimmstenfalls Vergiftungen

Gesäuberte Hundepfoten haben noch einen anderen Vorteil: So kann vermieden werden, dass der Hund nachträglich Streusalzreste verschluckt. Diese können den Organsimus schädigen und Magenschleimhautentzündungen hervorrufen. Auch Frostschutzmittelreste am Streusalz sind gefährlich. Hier drohen schwere Nierenschäden. Wenn der Hund größere Mengen Salz verschluckt hat, ist ein schneller Besuch beim Tierarzt nötig.

(rw)