Coronavirus, Corona, Pandemie, Covid-19, FFP2-Maske, Maskenpflicht, Mund-Nasen-Schutz, Regeln, Maßnahmen, © Swen Pförtner - dpa (Symbolbild)

Die FFP-2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen kommt

Bei PCR-Tests sollen künftig vorzugsweise vulnerable Gruppen zum Zug kommen

In Baden-Württemberg gilt künftig auch in Bussen und Bahnen eine Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken. Das Sozialministerium bestätigte am Dienstag in Stuttgart eine entsprechende Ankündigung von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Das meldet die Deutsche Presseagentur.

Die Pflicht werde in der neuen Corona-Verordnung verankert, die Ende der Woche in Kraft treten soll. Erst gestern tagte die Bund-Länder-Runde, ohne größere Lockerungen oder Verschärfungen der geltenden Corona-Regeln vorzunehmen. Baden-Württemberg will die eigenen Regelungen im Laufe der Woche den bundesweiten Beschlüssen angleichen und zum Stufensystem zurückkehren. Den Plan, die Alarmstufe II aufrecht zu erhalten, unabhängig von Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung, wurde vom Verwaltungsgerichtshof gekippt.

Künftig soll bei Coronatests - insbesondere bei PCR-Tests - priorisiert werden. Vulnerable Gruppen und deren Betreuungspersonen sollen hier den Vorzug erhalten. Das heißt, dass künftig Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, in der Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dazu Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe einen PCR-Test erhalten, wenn ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Die entsprechende Anpassung der Testverordnung soll der Bundesgesundheitsminister schnell vorlegen. Ferner bleibt es unter anderem bei Sportveranstaltungen weiterhin bei stark begrenzten Zuschauerauslastungen.

Die Landesregierung geht mit der Maskenregel den gleichen Weg wie etwa Bayern und Sachsen, die eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr auf eigene Verantwortung umgesetzt hatten, obwohl der Bund rechtlich zuständig ist. Noch vor Kurzem hatten Hermann und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) den Bund per Brief aufgefordert, das Gesetz entsprechend zu ändern.

(br/dpa)