Freiburg: Lebenslänglich im Kenzinger Mordprozess gefordert

Im Prozess um einen Mord in Kenzingen hat die Staatsanwaltschaft Freiburg für die beiden Angeklagten lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Für den männlichen Angeklagten wurde außerdem eine Sicherungsverwahrung gefordert.

Zusammen mit seiner Partnerin soll der Angeklagte im April 2014 eine 61-jährige Frau in Kenzingen getötet, beraubt und dann ihre Wohnung angezündet haben, um die Tat zu vertuschen. Außerdem sollen zwei Raubüberfälle im Elsass auf das Konto des Mannes gehen. An mindestens einer der Taten soll auch die Frau beteiligt gewesen sein. Sollte das Freiburger Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nicht möglich.

Die Verteidigung hält ihre Plädoyers am kommenden Dienstag, das Urteil fällt voraussichtlich am Donnerstag.